Am heutigen 1. September treten einige gesetzliche Veränderungen im Bereich des Tier- und Naturschutzes in Kraft.
Vom 1. September an ist danach das Schlachten hochträchtiger Säugetiere verboten. Nach dem neuen Gesetz ist „die Abgabe von Tieren im letzten Drittel der Trächtigkeit zum Zweck der Schlachtung“ untersagt. Das Verbot wird mit einer Änderung des Tiererzeugnisse-Handels-Verbots-Gesetzes umgesetzt. Aus wissenschaftlicher Sicht ist nach Angaben der Bundesregierung nicht auszuschließen, dass die Föten zu diesem Zeitpunkt bereits Schmerzen und Leiden empfinden können. Der Bundestag hat die Änderung des Gesetzes am 18. Mai 2017 beschlossen, der Bundesrat hat am 2. Juni 2017 zugestimmt.
Ausgenommen sind nach Angaben der Bundesregierung zunächst Ziegen und Schafe. Deren Haltung unterscheide sich stark von der Rinder- und Schweinehaltung. So werden Rinder und Schweine überwiegend künstlich besamt. Das heißt: In den meisten Fällen ist bekannt, ob die Tiere trächtig sind. Zudem sind Trächtigkeitsuntersuchungen per Ultraschall üblich.
Bei Schafen und Ziegen kann der Zeitpunkt der Besamung oft nicht genau bestimmt werden, weil männliche und weibliche Tiere – vor allem in extensiven Haltungsformen – über einen längeren Zeitraum hinweg in Herden gehalten werden.
Pelztiere dürften zudem seit dem 1. September 2017 nur noch mit behördlicher Erlaubnis gehalten und gezüchtet werden.
Mehr Schutz für die biologische Vielfalt
Die Stärkung des Meeresnaturschutzes ermöglicht es, mehr Tierarten in Nord- und Ostsee zu schützen, so die Bundesregierung. Bei der Ausweisung der Gebiete können künftig nicht nur wie bislang Schweinswal, Seehund oder Kegelrobbe als Schutzgüter berücksichtigt werden, sondern auch weniger bekannte gefährdete Arten wie Sternrochen oder Islandmuschel. Ein weiterer Beitrag zu mehr biologischer Vielfalt in Deutschland ist die Erweiterung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope um Höhlen und naturnahe Stollen. Diese Regelung unterstützt zum Beispiel die Erhaltung des Lebensraums für Fledermäuse und andere hochspezialisierte Arten. Folge der Novellierung ist, dass Höhlen und naturnahe Stollen ab sofort einen höheren Schutz in Deutschland genießen, unabhängig davon, ob sie in einem Schutzgebiet liegen oder nicht.
Quelle: Zusammengefasst vom Bund Deutscher Tierfreunde e.V.