Der Frühsommer gibt in diesen Tagen richtig Gas und alle Hobbygärtner zieht es raus ins Freie. Schon bei der Gestaltung des Gartens sollte auf Haus- und Wildtiere Rücksicht genommen werden, empfiehlt der Bund Deutscher Tierfreunde e.V. Der überregionale Tierschutzverein mit Sitz in Kamp-Lintfort in Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass viele der besonders beliebten Garten- und Hauspflanzen, aber auch einige Wildpflanzen, für Hunde und Katzen eine große Vergiftungsgefahr darstellen. Auch auf Wildtiere wie etwa Igel und Frösche sollte Rücksicht genommen werden.
Einige Pflanzen gelten als besonders risikoreich: Beispielsweise Oleander-Sträucher können für Hunde und Katzen eine tödliche Gefahr darstellen. Weitere Risiko-Pflanzen: Alpenveilchen, Clematis, Christrose, Philodendron, Gummibaum und andere Ficus-Arten, Primeln und Weihnachtssterne. Im eigenen Nutzgarten – besonders im Obstgarten – sollten Hundehalter besonders vorsichtig sein: Weintrauben beispielsweise können nach britischen Untersuchungen gefährlich werden. Auch Obstkerne – etwa von Kirsche, Pflaume oder Aprikose – sind ein Risiko. Die darin enthaltene Blausäure bei zerbissenen Kernen kann unter Umständen tödlich sein.
Eine oft unbekannte Gefahr ist abgestandenen Gießwassers in Blumenuntersetzern. Das Wasser kann beispielsweise durch Dünger oder andere Stoffe bei Haustieren Vergiftungen auslösen. Wie auch das im Tabak enthaltene Nikotin. Trinkt ein Hund beispielsweise aus einer Pfütze in der Zigarettenkippen liegen, kann dies tragisch enden. Schon bei ersten Vergiftungserscheinungen sollte sofort ein Tierarzt konsultiert werden. In keinem Fall sollte künstliches Erbrechen ausgelöst werden, da sonst Speiseröhre und Rachen neuerlich gereizt werden.
Lichtschächte am Haus entpuppen sich leider oft als Todesfallen für Kleintiere wie Igel oder Frösche. Mithilfe einer selbst gebauten Froschleiter finden die Tiere den Weg zurück nach oben. Wo Igel nachts ihre Runden drehen, sollten deshalb sämtliche Licht- und Kellerschächte mit einem feinmaschigen Draht abgedeckt werden, allein schon, damit die Tiere sich nicht verletzen. Auch beim Heckenschnitt gilt Vorsicht. Radikale Rückschnitte sind vom 1. März bis zum 30. September in Privatgärten verboten – es sei denn, kommunale Baumschutzsatzungen schreiben etwas anderes vor. Schonende Form- und Pflegeschnitte von Hecken sind jedoch zumeist ganzjährig zulässig. Aus Gründen des Tierschutzes ist es strengstens verboten, aktive oder wieder nutzbare Vogelnester zu entfernen oder zu beschädigen. Genauso wenig dürfen brütende Vögel gestört werden. Wer also während der Vogelbrutzeit die Hecken in seinem Garten schneiden möchte, muss darauf achten, weder absichtlich noch versehentlich brütende Vögel zu beeinträchtigen.
Ein Teich ist für jeden Gartenbesitzer ein ganz besonderes Erlebnis und eine hervorragende Möglichkeit, um für mehr Tierschutz im eigenen Garten zu sorgen. Frösche, Libellen und Wasserläufer erobern von ganz alleine das kleine Biotop und auch Vögel halten sich hier gerne zum Trinken oder Baden auf. Teiche mit steilen Ufern bergen aber eine Gefahr für Tiere. Der Bund Deutscher Tierfreunde rät deshalb dazu, einen Gartenteich immer mit einer Flachwasserzone anzulegen, über die sich zum Beispiel ein Igel ans Ufer retten kann. Auch bei einem Pool sollte immer auf eine Ausstiegsmöglichkeit gedacht werden – auch im Interesse der Haustiere. Schon ein schräg gestelltes Holzbrett kann helfen.
Quelle: Bund Deutscher Tierfreunde e.V.