Der Bund Deutscher Tierfreunde hat vor dem Hintergrund der immer noch steigenden Zahl der verwilderten und ausgesetzten Katzen in Deutschland zum Welttierschutztag am Dienstag (4. Oktober) eine einheitliche bundesweite Kastrationspflicht für Katzen gefordert. Schon jetzt gilt in mehr als 350 Städten und Gemeinden – in NRW beispielsweise seit April auch in Essen – eine entsprechende Verpflichtung, doch reichen diese regionalen Regelungen nicht aus.
Einige Bundesländer, wie Baden-Württemberg, Hessen und Bayern haben per Rechtsverordnung eine Ermächtigung für ein Kastrationsgebot erlassen. Somit können die Kommunen selbst Verordnungen zum Schutz der frei lebenden Katzen einführen. Als erste deutsche Stadt hat Paderborn bereits 2008 eine entsprechende Verordnung über die Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Immer mehr Städte und Gemeinden folgen diesem tierfreundlichen Beispiel. Andere Städte wie beispielsweise Bochum sehen bisher keinen Bedarf. Der Tierschutzverein Tiere in Not e.V. aus Bochum hat inzwischen mit geschätzten mehr als 20.000 wildlebenden Katzen in der Gemeinde den „Katzennotstand“ ausgerufen.
Auch in einigen EU-Staaten wie etwa Belgien oder Österreich wurden Halter von sogenannten „Freigängern“ zur Kastration verpflichtet. Kastration ist nach Auffassung von Tierexperten und Tierschützern die einzige Möglichkeit, die Flut an verwilderten Katzen einzudämmen. Regionale Regelungen auf Städte oder Gemeindeebenen sind zwar ein erster Schritt, so der Bund Deutscher Tierfreunde am Welttierschutztag, durch die ständig wachsende Zahl der ausgesetzten Katzen und die Wanderbewegungen der Tiere reichten sie jedoch. Ein Katzenexperte drückte es drastisch aus: Wenn nicht bald gehandelt wird werden Katzen die neuen Tauben – und die Taubenplage beschäftigt bereits viele Gemeinden.
Die nordrheinwestfälische Landesregierung spricht von rund zwei Millionen Katzen auf den Straßen in Deutschland. Rund 8,2 Millionen Katzen leben demnach in deutschen Haushalten. Andere Schätzungen sprechen von weitaus mehr freilebenden Katzen. Eine Zählung gibt es naturgemäß nicht. Auffällig ist, dass vermehrt Meldungen etwa bei der Zentrale des Bundes Deutscher Tierfreunde in Kamp-Lintfort über freilebende Katzenkolonien eintreffen. Verschärft wird das Problem durch nicht kastrierte Hauskatzen mit Freigang, die sich unkontrolliert mit freilebenden Katzen verpaaren. Bei einer ungehinderten Vermehrung droht eine „Katzen-Explosion“, so die Tierschützer vom Bund Deutscher Tierfreunde.
Die nordrheinwestfälische Landesregierung betont, dass eine etwa den österreichischen Regeln entsprechende Verordnung in Deutschland nur auf Bundesebene eingeführt werden könnte. Auch der Bund Deutscher Tierfreunde hält eine Regelung auf Bundesebene für die beste Lösung. In Österreich gilt: Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern das Tier nicht zur kontrollierten Zucht verwendet wird oder in bäuerlicher Haltung lebt. In Belgien gilt eine ähnliche Regelung.
Viele Katzenhalter scheuen wegen der hohen Kosten und wegen gesundheitlichen Bedenken die Kastration. Einige Gemeinden wollen deshalb die Kastration mit Zuschüssen fördern. Gesundheitliche Bedenken gibt es nach Auffassung von Tiermedizinern nicht. Der Bund Deutscher Tierfreunde lässt alle Katzen in seiner Obhut kastrieren und unterstützt auch andere regionale Initiativen beim Kampf gegen dien Katzenflut. Nur durch Kastration kann Tierleid schon im Vorfeld verhindert werden, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Der Bund Deutscher Tierfreunde betreibt zwei eigene Tierheime und unterstützt Tierheime und Tierschutzvereine im gesamten Bundesgebiet.
Quelle: Bund Deutscher Tierfreunde e.V.