Vor einem Jahr hat die Tierherberge vom Bund Deutscher Tierfreunde in Kamp-Lintfort 100 der mehr als 200 verwahrloste Hunde aus einer Zucht in Schermbeck aufgenommen und gesund gepflegt. Inzwischen konnten alle vermittlungsfähigen Hunde in neue Familien vermittelt werden. Jetzt das Urteil gegen die beiden Züchterinnen: Die beiden Frauen wurden vom Amtsgericht Wesel zu mehrmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt.
Eine 67-Jährige zu zehn Monaten, ihre 38-jährige Tochter zu sechs Monaten Haft, außerdem müssen sie je 30 Sozialstunden ableisten. Das Leid der Rassehunde, vor allem Malteser, sei erheblich gewesen, stellte das Gericht nach Angaben einer Sprecherin fest. Die Züchterinnen hätten laut Tierschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden können. Tierschützer hätten sich eine härtere und damit abschreckendere Bestrafung gewünscht.
Die Frauen hätten sich um eine professionelle Versorgung der Tiere kümmern müssen, stellte das Gericht nach Angaben der Sprecherin fest. Zu der Situation war es nach Angaben der Frauen vor Gericht durch eine Krankheit der Mutter gekommen. Danach seien sie überfordert gewesen. Das Veterinäramt hatte die Zucht zwar regelmäßig kontrolliert. Einmal hatten Kontrolleure auch den zu hohen Bestand an Tieren beanstandet. Aber erst beim Durchsuchungsbeschluss wurden im Privathaus 175 weitere Hunde entdeckt. Durch das verdreckte und verfilzte Fell hätten sich die kleinen Hunde kaum noch bewegen können, daneben litten die Tiere an Tumorerkrankungen, Augenentzündungen oder konnten wegen des entzündeten Zahnfleisches nicht fressen, stellten die Richter fest. Zugelassen war der Zuchtbetrieb nur für 80 Tiere.
Die Beschlagnahme und die Aufnahme der Hunde – zumeist Malteser – hatte die BDT-Tierherberge in Kamp-Lintfort wie die anderen beteiligten Tierheime an den Rand der Belastbarkeit gebracht. Die Hunde mussten tierärztlich behandelt und geschoren werden. Dann wurden sie über Wochen aufgepäppelt und später erfolgreich an tierliebe Familien vermittelt.