Artenschutz: Schöne Erinnerungen statt schädlicher Souvenirs

Jedes Jahr zur Ferienzeit bekommen die Zollfahnder an den Flughäfen eine undankbare Zusatzaufgabe: Sie kontrollieren das Reisegepäck von Urlaubern auf verbotene Souvenirs. Denn nicht alles, was in der Ferne feilgeboten wird, darf der Rückkehrer tatsächlich in die Heimat einführen. Oft sind es geschützte Tier- und Pflanzenarten, die als geschmackloser Touristenkitsch auf den Marktständen enden, so die Aktionsgemeinschaft Artenschutz e.V. (AGA). In Süd- und Südosteuropa sowie in Asien und Afrika werden beispielsweise besonders Geldbörsen, Taschen und Gürtel aus Krokodil-, Schlangen- oder Echsenleder auf Märkten und in Geschäften verkauft, ergänzt der Bund Deutscher Tierfreunde e.V. .

Exoten Souvenirs(c)AGA_BirgitBraun kleinerDas Washingtoner Artenschutzübereinkommen regelt den internationalen Handel mit Tieren und Pflanzen. Je nach Gefährdungsstufe der Art ist er entweder ganz untersagt oder nur mit entsprechender Aus- und Einfuhrgenehmigung erlaubt. Allein im Jahr 2014 musste der Zoll rund 1.000 Mal aus diesem Grund an deutschen Flughäfen zugreifen; mehr als 70.000 Gegenstände stellten die Beamten sicher. Im Jahr darauf waren es bereits fast fünf Mal so viele: Zollbeamte beschlagnahmten 2015 ganze 580.000 geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Waren. In einem Großteil der Fälle waren es Touristen, die ein verbotenes Souvenir oder Arzneimittel aus geschützten Pflanzen mitbrachten – wissentlich oder unwissentlich. Ihnen drohen empfindliche Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen. Eine gute Orientierung für Urlauber bietet der „AGA-Ratgeber zum Souvenirkauf“: Er fasst die wichtigsten Fakten über verbotene und erlaubte Mitbringsel anschaulich zusammen. Das Heft kann kostenlos bei der AGA bestellt oder online unter www.aga-artenschutz.de eingesehen werden.

Tabu sind Schnitzereien aus Elfenbein, Walknochen oder aus Flusspferdzähnen, Raubtierfelle, Schildkrötenpanzer und Produkte aus Schildpatt (wie beispielsweise Kämme). Auch lebende Tiere gehören nicht ins Reisegepäck: Meist werden Gesundheitszeugnisse und Einfuhrgenehmigungen benötigt. Generell verboten ist der Handel mit fast allen Affenarten, Greifvögeln, vielen Papageien- und Reptilienarten. Was viele Urlauber überraschen dürfte: Auch Muscheln, Korallen und Gehäuse von Meeresschnecken können bei der Einfuhr Probleme bereiten. Denn auch hier können leicht bedrohte Arten darunter sein.

Als einfache Faustregel kann also laut AGA gelten: Tiere und ihre Körperteile bleiben besser in ihrer Heimat. Faszinierende Fotos, Kunsthandwerk, Gewürze oder ein guter Wein bereiten genau so viel Freude – und weniger Ärger.

Quelle: Aktionsgemeinschaft Artenschutz e.V. (AGA). , Bund Deutscher Tierfreunde e.V.

Foto: AGA/Birgit Braun