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Artenschutz: Schöne Erinnerungen statt schädlicher Souvenirs

Jedes Jahr zur Ferienzeit bekommen die Zollfahnder an den Flughäfen eine undankbare Zusatzaufgabe: Sie kontrollieren das Reisegepäck von Urlaubern auf verbotene Souvenirs. Denn nicht alles, was in der Ferne feilgeboten wird, darf der Rückkehrer tatsächlich in die Heimat einführen. Oft sind es geschützte Tier- und Pflanzenarten, die als geschmackloser Touristenkitsch auf den Marktständen enden, so die Aktionsgemeinschaft Artenschutz e.V. (AGA). In Süd- und Südosteuropa sowie in Asien und Afrika werden beispielsweise besonders Geldbörsen, Taschen und Gürtel aus Krokodil-, Schlangen- oder Echsenleder auf Märkten und in Geschäften verkauft, ergänzt der Bund Deutscher Tierfreunde e.V. .

Exoten Souvenirs(c)AGA_BirgitBraun kleinerDas Washingtoner Artenschutzübereinkommen regelt den internationalen Handel mit Tieren und Pflanzen. Je nach Gefährdungsstufe der Art ist er entweder ganz untersagt oder nur mit entsprechender Aus- und Einfuhrgenehmigung erlaubt. Allein im Jahr 2014 musste der Zoll rund 1.000 Mal aus diesem Grund an deutschen Flughäfen zugreifen; mehr als 70.000 Gegenstände stellten die Beamten sicher. Im Jahr darauf waren es bereits fast fünf Mal so viele: Zollbeamte beschlagnahmten 2015 ganze 580.000 geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Waren. In einem Großteil der Fälle waren es Touristen, die ein verbotenes Souvenir oder Arzneimittel aus geschützten Pflanzen mitbrachten – wissentlich oder unwissentlich. Ihnen drohen empfindliche Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen. Eine gute Orientierung für Urlauber bietet der „AGA-Ratgeber zum Souvenirkauf“: Er fasst die wichtigsten Fakten über verbotene und erlaubte Mitbringsel anschaulich zusammen. Das Heft kann kostenlos bei der AGA bestellt oder online unter www.aga-artenschutz.de eingesehen werden.

Tabu sind Schnitzereien aus Elfenbein, Walknochen oder aus Flusspferdzähnen, Raubtierfelle, Schildkrötenpanzer und Produkte aus Schildpatt (wie beispielsweise Kämme). Auch lebende Tiere gehören nicht ins Reisegepäck: Meist werden Gesundheitszeugnisse und Einfuhrgenehmigungen benötigt. Generell verboten ist der Handel mit fast allen Affenarten, Greifvögeln, vielen Papageien- und Reptilienarten. Was viele Urlauber überraschen dürfte: Auch Muscheln, Korallen und Gehäuse von Meeresschnecken können bei der Einfuhr Probleme bereiten. Denn auch hier können leicht bedrohte Arten darunter sein.

Als einfache Faustregel kann also laut AGA gelten: Tiere und ihre Körperteile bleiben besser in ihrer Heimat. Faszinierende Fotos, Kunsthandwerk, Gewürze oder ein guter Wein bereiten genau so viel Freude – und weniger Ärger.

Quelle: Aktionsgemeinschaft Artenschutz e.V. (AGA). , Bund Deutscher Tierfreunde e.V.

Foto: AGA/Birgit Braun

Finger weg von exotischen Souvenirs

Jetzt im HerbstZoll und Artenschutz beginnt die Zeit der Fernreisen. Und vielen unbedarften Urlaubern droht eine Kostenfalle: Wer verbotene Souvenirs aus bedrohten Tier- oder Pflanzenarten mitbringt, kann kräftig zur Kasse gebeten werden. Tag für Tag fischen Zollbeamte an deutschen Flughäfen verbotene Souvenirs in den perversesten Formen aus deutschen Urlauberkoffern. Was in Bangkok oder auf Bali offen angeboten wird, kann trotzdem unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, warnte der überregionale Tierschutzverein Bund Deutscher Tierfreunde e.V. (BDT) in Kamp-Lintfort. In Asien und Afrika werden beispielsweise besonders Geldbörsen, Taschen und Gürtel aus Krokodil-, Schlangen- oder Echsenleder auf Märkten und in Geschäften verkauft.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen ‚CITES‘ schützt mehr als 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten, die in ihrem Bestand gefährdet oder von der Ausrottung bedroht sind. Wer geschützte Pflanzen und Tiere – ob lebend oder tot – schmuggelt, muss mit einem hohen Bußgeld oder einer Geldstrafe rechnen, sogar Gefängnis könnte drohen. Die Ausrede, man habe nicht gewusst, dass genau das eigene Mitbringsel eine geschützte Art ist, hilft nicht aus der Souvenir-Falle: Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht vor Strafe.

In Afrika oder Asien sind Taschen aus Schlangen-Leder oder Kroko-Leder sowie Elfenbein auf jedem Markt zu finden. Deshalb gilt: Hände weg von Muscheln, Schneckengehäusen, Korallen, Elfenbein, Schildpatt, Fellen, Häuten, Schnitzereien aus Tropenholz und Gürtelschnallen aus Leguan-Leder usw. Diese Souvenirs werden beim Zoll beschlagnahmt und können zu Strafverfahren führen. Viele der Produkte wurden aus bedrohten Tier- oder Pflanzenarten hergestellt.

Bedenkenlos mitgenommen werden können Produkte aus Glas, Steinen, Kokosnuss-Schalen, Ton- und Korbwaren sowie Blech, Draht und ähnlichen Materialien. Bei Holz sollte man auf das FSC-Gütesiegel für Holz aus fairer Wirtschaft achten. Keine Probleme gibt es bei Töpferwaren, Stoffen aus Pflanzenfasern und Seide sowie anderen Textilien und traditionellen Handwerksprodukten aus den genannten Produkten.

Die Zahl der illegalen Einfuhren nimmt zu: Mehr als 20.000 geschützte Tier- und Pflanzenarten entdecken Zollfahnder im Jahr im Gepäck am Frankfurter Flughafen. Ein Großteil davon waren lebende Tiere. Oft werden auch nur Teile von geschützten Arten verarbeitet, etwa Elefantenhaar in einem Goldring oder Korallen in Ketten. Viele Touristen halten den Kauf für legal, aber auch die Einfuhr solcher Souvenirs ist verboten. Unter www.artenschutz-online.de finden sich im Internet aktuell zu jedem Land die notwendigen Informationen.