Viele Hundehalter wollen aus Liebe zu ihrem Tier Urlaub im eigenen Land verbringen dabei sollten sie mögliche Fallstricke schon von vorneherein umschiffen. Der überregionale Tierschutzverein Bund Deutscher Tierfreunde e.V. mit Sitz in Kamp-Lintfort rät auch bei der in diesem Jahr besonders beliebten Buchung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Campingplätzen und Wohnmobilen zur Vorsicht und Umsicht. Wer einen Camper mietet, sollte vorher nach der Tiergenehmigung fragen. Und auch bei allen anderen Unterbringungen gilt: Vorher schriftlich die Genehmigung für das Haustier einholen, damit es später keine üblen Überraschungen gibt, so der Bund Deutscher Tierfreunde..
Urlauber, die sich nicht ausdrücklich nach einer Erlaubnis für ein Haustier erkundigt haben, haben nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie das Feriendomizil wegen ihrer Haustiere nicht nutzen können. Deshalb sollte immer bei der Unterkunft am Urlaubsort vor der Anreise erfragt werden, ob ein Vierbeiner willkommen ist, betont der Bund Deutscher Tierfreunde. Wer ein Wohnmobil mieten möchte, kann auf spezielle Plattformen mit Campern für Haustiere zurückgreifen. Es sollte jedoch daran gedacht werden, dass Haustiere nicht auf allen Stellplätzen willkommen sind.
Bei Auslandsreisen per Flug müssen Haustiere natürlich rechtzeitig angemeldet werden und auch beim Reisen im Auto sind in einigen Ländern spezielle Vorschriften zu beachten, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Die Kennzeichnung der Tiere mit einem Chip und das Mitführen des europaweit einheitlichen Tierausweises sind immer notwendig. Die Informationen im Internet – etwa über Einreiseverbote bestimmter Hunderassen in einzelnen EU-Staaten – wurden in den vergangenen Jahren verbessert. Auch sollte man sich über die eventuelle Leinen- oder Maulkorbpflicht in einigen EU-Ländern informieren. Bei der Ferienplanung sollten sich Tierhalter deshalb langfristig vor Ferienbeginn in ihrem Zielland informieren, rät der Bund Deutscher Tierfreunde.
Und bei der Anreise mit dem Auto sollten auch die Verkehrs- und Sicherungsvorschriften beachtet werden. Beispielsweise in Italien gilt eine Gurtpflicht für Hunde, betont der Bund Deutscher Tierfreunde. Für Katzen gilt, dass sie am besten in einem Transportkäfig untergebracht werden. Der sollte aber nicht freistehen, sondern so transportiert werden, dass er auch bei Bremsmanövern an seinem Platz bleibt, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Für den sicheren Transport von Hunden gibt es grundsätzlich drei Schutzmöglichkeiten: die Hundebox, den Sicherheitsgurt und das Hundegitter. Welches die beste Lösung ist, hängt von Automodell, Geldbeutel und persönlichen Vorlieben ab. Für kleine Hunde sind zudem Autositze im Handel. Diese dienen aber nur dazu, den Hund im Auto gut unterzubringen und haben keine Sicherungsfunktion, betont der Bund Deutscher Tierfreunde.
Bei Reisen ins südeuropäische Ausland sollte zudem beachtet werden, dass in den meisten Mittelmeerländern Hunde am Strand nur in ausgewiesenen – und meist abseits gelegenen – Abschnitten erlaubt sind. Auch in den meisten Restaurants sind Hunde nur im Außenbereich gestattet, betont der Bund Deutscher Tierfreunde.