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Welttierschutztag: Kastrationspflicht für Katzen gefordert

Der Bund Deutscher Tierfreunde hat vor dem Hintergrund der steigenden Zahl der verwilderten und ausgesetzten Katzen in Deutschland zum Welttierschutztag am Samstag eine einheitliche bundesweite Kastrationspflicht für Katzen gefordert. Schon jetzt gilt in mehr als 250 Städten und Gemeinden – in NRW beispielsweise in Bonn und Detmold – eine entsprechende Verpflichtung, doch reichen diese regionalen Regelungen nicht aus. Der Bund Deutscher Tierfreunde mit Sitz in Kamp-Lintfort in Nordrhein-Westfalen begrüßte die Entscheidung der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern, die bis Ende dieses Jahres eine Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang verbindlich einführen will. Auch in Städten wie Bremen und Kassel gilt die Kastrationspflicht.

 

Auch in einigen EU-Katze Sand Wiese kleiner 1Staaten wie etwa Belgien oder Österreich wurden Halter von sogenannten „Freigängern“ zur Kastration verpflichtet. Kastration ist nach Auffassung von Tierexperten und Tierschützern die einzige Möglichkeit, die Flut an verwilderten Katzen einzudämmen. Regionale Regelungen auf Städte oder Gemeindeebenen sind zwar ein erster Schritt, so der Bund Deutscher Tierfreunde am Welttierschutztag, durch die ständig wachsende Zahl der ausgesetzten Katzen und die Wanderbewegungen der Tiere reichten sie jedoch. Ein Katzenexperte drückte es drastisch aus: Wenn nicht bald gehandelt wird werden Katzen die neuen Tauben – und die Taubenplage beschäftigt bereits viele Gemeinden.

 

Die nordrheinwestfälische Landesregierung spricht von rund zwei Millionen Katzen auf den Straßen in Deutschland. Rund 8,2 Millionen Katzen leben demnach in deutschen Haushalten. Andere Schätzungen sprechen von weitaus mehr freilebenden Katzen. Eine Zählung gibt es naturgemäß nicht. Auffällig ist, dass vermehrt Meldungen etwa bei der Zentrale des Bundes Deutscher Tierfreunde in Kamp-Lintfort über freilebende Katzenkolonien eintreffen. Verschärft wird das Problem durch nicht kastrierte Hauskatzen mit Freigang, die sich unkontrolliert mit freilebenden Katzen verpaaren. Bei einer ungehinderten Vermehrung droht eine „Katzen-Explosion“, so die Tierschützer vom Bund Deutscher Tierfreunde.

 

Die nordrheinwestfälische Landesregierung betont, dass eine etwa den österreichischen Regeln entsprechende Verordnung in Deutschland nur auf Bundesebene eingeführt werden könnte. Auch der Bund Deutscher Tierfreunde hält eine Regelung auf Bundesebene für die beste Lösung. In Österreich gilt: Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern das Tier nicht zur kontrollierten Zucht verwendet wird oder in bäuerlicher Haltung lebt. In Belgien gilt eine ähnliche Regelung.

 

Viele Katzenhalter scheuen wegen der hohen Kosten und wegen gesundheitlichen Bedenken die Kastration. Einige Gemeinden wollen deshalb die Kastration mit Zuschüssen fördern. Gesundheitliche Bedenken gibt es nach Auffassung von Tiermedizinern nicht. Der Bund Deutscher Tierfreunde lässt alle Katzen in seiner Obhut kastrieren und unterstützt auch andere regionale Initiativen beim Kampf gegen dien Katzenflut. Nur durch Kastration kann Tierleid schon im Vorfeld verhindert werden, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Der Bund Deutscher Tierfreunde betreibt zwei eigene Tierheime und unterstützt Tierheime und Tierschutzvereine im gesamten Bundesgebiet.

Mit Kaffeesatz Schnecken bekämpfen

Das teilweise regnerische Wetter hat in vielen Gärten eine Schneckenplage ausgelöst. Der überregionale Tierschutzverein Bund Deutscher Tierfreunde e.V. mit Sitz in Kamp Lintfort in Nordrhein-Westfalen warnte Haustierhalter vor dem Einsatz von Schneckenkorn oder anderen Schneckengiften. Zwar steht auf den meisten Packungen der Hinweis, dass es für Haustiere nicht gefährlich sei, doch gibt es immer wieder schwere Vergiftungen. Stattdessen sollten natürliche Mittel wie beispielsweise Kaffeesatz angewendet werden.

Katze GartenNehmen Haustiere das im Garten ausgestreute Gift auf, können sie in wenigen Stunden qualvoll sterben, betonte der Bund Deutscher Tierfreunde. Wenn Katzen oder Hunde das Gift etwa ablecken oder über die toten Schnecken herfallen, wird es schnell sehr gefährlich. Speichelfluss, schnelle Atmung und Erbrechen sind häufige Symptome einer Vergiftung ebenso wie Lähmungen und Krämpfe. Vor allem bei Katzen besteht noch eine ganz andere Gefahr: Im Gegensatz zu Hunden ziehen sich die Samtpfoten zurück und verstecken sich, wenn sie leiden. Sie sterben dann oft unbemerkt in ihrem Versteck.

Welche Menge für das Haustier gefährlich ist, hängt von der Konzentration des Wirkstoffes Metaldehyd im Gift ab. Auch die Körpergröße des Tieres und der allgemeine Gesundheitszustand sind wichtige Faktoren. Für einen Mops oder einem anderen kleinen Hund kann der Verzehr von 10 Gramm Schneckenkorn bereits tödlich sein, betont der Bund Deutscher Tierfreunde. Aber auch kleinere Mengen können zu schweren Vergiftungserscheinungen führen. Etwa zwei bis drei Stunden nach Aufnahme des Giftes beginnt das Tier sich zu erbrechen. Dazu treten Krämpfe auf, die schließlich bis zur Bewusstlosigkeit führen können. Nur ein Tierarzt kann schnell – am besten innerhalb der ersten Stunden – helfen, so der Bund Deutscher Tierfreunde.
Der Bund Deutscher Tierfreunde empfiehlt zur Schneckenbekämpfung die bekannten Bierfallen oder Schneckenzäune. Auch natürliche Hemmschwellen um Beete mit Kalk, Sägespäne, Rindenmulch und Kaffeesatz mögen die Nacktschnecken nicht Außerdem fressen indische Laufenten mit Vorliebe die Schädlinge, genauso wie Igel. Die Enten kann man inzwischen sogar extra zur Schneckenbekämpfung mieten.

Quelle: Bund Deutscher Tierfreunde e.V.

Aktion „Senioren-Tiernothilfe“

Älteren Tierbesitzern und besonders Rentner und Rentnerinnen leben in Deutschland leider häufig am Existenzminimum. Zudem sind sie nicht selten von der Außenwelt isoliert – ihre Haustiere sind in vielen Fällen die einzigen Wegbegleiter und „menschlichen Kontakte“. Die Renten der Senioren reichen meistens nur für das Nötigste, kommen hier unvorhergesehene Kosten dazu, geht nichts mehr.

Viele der älteren Tierbesitzer haben meist nur noch ihr Tier, Verwandte sind nicht vorhanden oder haben keine Zeit. Freund und Bekannte sind selber wegen ihres Alters nicht mehr zu Besuchen in der Lage oder sind schon verstorben. Hier ist nur noch das geliebte Tier, was Tag und Nacht die Sorgen und auch die Freude mit ihnen teil. Die Tiere spenden Trost, sie hören zu, sie nehmen und geben Zuneigung und Liebe, sie muntern auf und vertreiben die Einsamkeit. Wenn eine medizinische Behandlung ansteht und das Geld nicht reicht, wird diese Behandlung oft verschoben, bis es nicht mehr geht. Dieser Zustand bedeutet Elend und Leid für das Tier und den Tierhalter, denn der leidet mit. Dann muss oft das Tier abgegeben werden.

Das bedeutet aber

  1. Die meist älteren Tiere leiden und trauern unendlich unter der Trennung. Wir wissen aus eigenen Erfahrungen, dass das Tier sich soweit aufgeben kann, das sogar der Tod eintritt.
  2. Der Tierhalter, der mit seinem geliebten Tier alt geworden ist, leidet ebenfalls sehr und ist der Einsamkeit überlassen.
  3. Wir Tierschutzvereine können die vielen Tiere aus Platzmangel kaum aufnehmen und es entstehen teilweise hohe Kosten. Für eine besondere rund um Betreuung dieser Tiere fehlt auch das Personal. Die Vermittlung dieser älteren Tiere gestaltet sich schwierig, denn sie können nicht überall hin und die Anpassung an ein neues zuhause ist langwierig und schwer.

Die Aktion „Seniorenhilfe“ des BDT-Kooperationspartners Tiere in Not e.V. Bochum will dort helfen. Den Tierschutz ist auch Menschenschutz. Wenn das Tier in seinem geliebten Zuhause und bei seinem geliebten Menschen bleiben kann, ist allen geholfen. Das muss und soll das Ziel der Aktion sein. Die Tierschützer wollen die Tierhalter nicht aus ihrer Verantwortung für das Tier entlassen, so behält er seine

(manchmal einzige) Aufgabe und hat das Gefühl „Ich werde noch gebraucht“.

Die Aktion „Senioren-Tiernothilfe“ richtet sich an Senioren. Die Unterstützung erfolgt ausschließlich mit Sachleistungen wie: tierärztliche Behandlungen

(z. B. Impfungen, Zahnsteinbehandlungen usw.). Jede Unterstützung und auch weitergehende Leistungen werden in jedem Einzelfall geprüft und entschieden.Der Verein braucht für diese Aktion finanzielle Unterstützung und sucht Sponsoren.Jeder Bürger kann durch eine Spende zum Gelingen der Aktion beitragen. Das Spendenkonto bei der Sparkasse Bochum IBAN: DE14 430 500 010 043 408 699.

Nicht immer sind Senioren in der Lage, ihr Tier zum Arzt zu bringen und wieder abzuholen. Hierfür sucht der Verein ehrenamtliche Paten mit Fahrzeug, die dies und bei Bedarf andere Hilfestellungen übernehmen können. Interessenten können sich unter der Telefonnummer 0234/ 950 822 92 (Geschäftsstelle von Tiere in Not e.V. Bochum) melden.

Finger weg von exotischen Souvenirs

Jetzt im HerbstZoll und Artenschutz beginnt die Zeit der Fernreisen. Und vielen unbedarften Urlaubern droht eine Kostenfalle: Wer verbotene Souvenirs aus bedrohten Tier- oder Pflanzenarten mitbringt, kann kräftig zur Kasse gebeten werden. Tag für Tag fischen Zollbeamte an deutschen Flughäfen verbotene Souvenirs in den perversesten Formen aus deutschen Urlauberkoffern. Was in Bangkok oder auf Bali offen angeboten wird, kann trotzdem unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, warnte der überregionale Tierschutzverein Bund Deutscher Tierfreunde e.V. (BDT) in Kamp-Lintfort. In Asien und Afrika werden beispielsweise besonders Geldbörsen, Taschen und Gürtel aus Krokodil-, Schlangen- oder Echsenleder auf Märkten und in Geschäften verkauft.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen ‚CITES‘ schützt mehr als 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten, die in ihrem Bestand gefährdet oder von der Ausrottung bedroht sind. Wer geschützte Pflanzen und Tiere – ob lebend oder tot – schmuggelt, muss mit einem hohen Bußgeld oder einer Geldstrafe rechnen, sogar Gefängnis könnte drohen. Die Ausrede, man habe nicht gewusst, dass genau das eigene Mitbringsel eine geschützte Art ist, hilft nicht aus der Souvenir-Falle: Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht vor Strafe.

In Afrika oder Asien sind Taschen aus Schlangen-Leder oder Kroko-Leder sowie Elfenbein auf jedem Markt zu finden. Deshalb gilt: Hände weg von Muscheln, Schneckengehäusen, Korallen, Elfenbein, Schildpatt, Fellen, Häuten, Schnitzereien aus Tropenholz und Gürtelschnallen aus Leguan-Leder usw. Diese Souvenirs werden beim Zoll beschlagnahmt und können zu Strafverfahren führen. Viele der Produkte wurden aus bedrohten Tier- oder Pflanzenarten hergestellt.

Bedenkenlos mitgenommen werden können Produkte aus Glas, Steinen, Kokosnuss-Schalen, Ton- und Korbwaren sowie Blech, Draht und ähnlichen Materialien. Bei Holz sollte man auf das FSC-Gütesiegel für Holz aus fairer Wirtschaft achten. Keine Probleme gibt es bei Töpferwaren, Stoffen aus Pflanzenfasern und Seide sowie anderen Textilien und traditionellen Handwerksprodukten aus den genannten Produkten.

Die Zahl der illegalen Einfuhren nimmt zu: Mehr als 20.000 geschützte Tier- und Pflanzenarten entdecken Zollfahnder im Jahr im Gepäck am Frankfurter Flughafen. Ein Großteil davon waren lebende Tiere. Oft werden auch nur Teile von geschützten Arten verarbeitet, etwa Elefantenhaar in einem Goldring oder Korallen in Ketten. Viele Touristen halten den Kauf für legal, aber auch die Einfuhr solcher Souvenirs ist verboten. Unter www.artenschutz-online.de finden sich im Internet aktuell zu jedem Land die notwendigen Informationen.